Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mühlacker?
Die Grunderwerbsteuer in Mühlacker beträgt 5 Prozent des Kaufpreises, da die Stadt in Baden-Württemberg liegt. Als erfahrenes Immobilienunternehmen aus Mühlacker informiert Jurende Immobilien alle Käufer detailliert über diese wichtige Nebenkosten beim Immobilienerwerb.
Grunderwerbsteuer-Sätze in Baden-Württemberg
Bei jedem Immobilienkauf in Mühlacker fällt die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent an, die das Land Baden-Württemberg 2011 von zuvor 3,5 Prozent erhöht hat. Diese Steuer wird auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie berechnet und ist etwa vier bis acht Wochen nach dem Notartermin fällig. Die Zahlung erfolgt direkt an das zuständige Finanzamt, und erst nach vollständiger Begleichung wird der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen.
Wichtige Punkte für Mühlacker
- Steuersatz: 5 Prozent des Kaufpreises in Baden-Württemberg, unabhängig vom Immobilientyp
- Zahlung: Direkt an das Finanzamt Pforzheim, das für Mühlacker zuständig ist
- Fälligkeit: Etwa 4-8 Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags
- Grundbucheintrag: Erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Grunderwerbsteuer
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer entstehen in Mühlacker weitere Nebenkosten beim Immobilienkauf, wie Notargebühren (etwa 1-1,5 Prozent), Grundbuchkosten (circa 0,5 Prozent) und gegebenenfalls Maklerkosten. Diese Gesamtkosten sollten Käufer bei ihrer Finanzierungsplanung berücksichtigen, da sie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen und meist aus Eigenkapital finanziert werden müssen.
Wir von Jurende Immobilien unterstützen unsere Kunden in Mühlacker und dem gesamten Enzkreis mit transparenter Beratung zu allen Aspekten des Immobilienerwerbs. Als inhabergeführtes Unternehmen mit lokalem Marktbezug sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und stehen Käufern wie Verkäufern mit unserem ausgezeichneten Partner-Netzwerk zur Seite.
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