Wie funktioniert die Auflassungsvormerkung in Pforzheim?

Beim Immobilienerwerb in Pforzheim verschafft die Auflassungsvormerkung dem Käufer bereits während der Abwicklungszeit ein vorrangiges dingliches Recht am Grundstück. Diese rechtliche Absicherung wird zeitgleich mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags ins Grundbuch eingetragen und schützt vor zwischenzeitlichen Verfügungen des Verkäufers. Jurende Immobilien begleitet Sie professionell durch diesen wichtigen Verfahrensschritt.

Rechtliche Wirkung und Eintragungsverfahren in Pforzheim

Die Auflassungsvormerkung entsteht durch die notarielle Bewilligung des Verkäufers und den entsprechenden Antrag beim zuständigen Grundbuchamt Pforzheim. Anders als ein schuldrechtlicher Anspruch wirkt diese Vormerkung dinglichAbsicherung und gewährt dem Erwerber ein rangfestes Recht. Sollte der Verkäufer während der Abwicklungsphase versuchen, das Grundstück anderweitig zu belasten oder zu veräußern, werden solche Verfügungen durch die Vormerkung unwirksam. Das Amtsgericht Pforzheim als Grundbuchamt trägt die Vormerkung in Abteilung II des Grundbuchs ein, wodurch sie für alle Beteiligten erkennbar wird.

Wichtige Punkte für Pforzheim

  • Zuständiges Amt: Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Pforzheim ist für alle Grundbucheintragungen im Stadtgebiet verantwortlich
  • Eintragungsdauer: Die Vormerkung erfolgt meist innerhalb von 1-2 Wochen nach notarieller Antragstellung
  • Gebührenordnung: Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis und werden nach der bundeseinheitlichen Grundbuchkostenordnung berechnet
  • Löschung: Nach erfolgter Eigentumsumschreibung wird die Vormerkung automatisch gegenstandslos und gelöscht

In der Praxis sorgt die Auflassungsvormerkung für Planungssicherheit während der oft mehrwöchigen Abwicklungsphase eines Immobilienkaufs in Pforzheim. Zwischen der notariellen Beurkundung und der endgültigen Eigentumsübertragung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, wie etwa die Finanzierungsfreigabe oder behördliche Genehmigungen. Während dieser Zeit schützt die Vormerkung den Käufer vor rechtlichen Risiken und stellt sicher, dass sein Erwerbsanspruch vorrangig behandelt wird.

Als inhabergeführtes Immobilienunternehmen aus Mühlacker unterstützen wir von Jurende Immobilien unsere Kunden auch in Pforzheim bei allen Aspekten des Immobilienerwerbs. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass rechtliche Absicherungsinstrumente wie die Auflassungsvormerkung ordnungsgemäß beantragt und überwacht werden. Mit unserem bewährten Partnernetzwerk aus Notaren und Rechtsanwälten gewährleisten wir einen reibungslosen Ablauf vom Kaufvertrag bis zur Schlüsselübergabe.


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Jurende Immobilien GmbH
Herrenwaag 36
75417 Mühlacker

Tel.: 07041 80 89 710

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