Wie funktioniert die Auflassungsvormerkung in Mühlacker?

Die Auflassungsvormerkung ist ein zentrales Instrument beim Immobilienkauf in Mühlacker, das dem Käufer vor dem eigentlichen Eigentumsübergang bereits ein abgesichertes Recht am Grundstück verschafft. Diese wird unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags im Grundbuch eingetragen und schützt den Erwerber vor zwischenzeitlichen Verfügungen des Verkäufers. Jurende Immobilien begleitet Käufer und Verkäufer in Mühlacker durch diesen wichtigen rechtlichen Prozess.

Rechtliche Grundlagen und Ablauf in Mühlacker

Die Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung bereits vor der eigentlichen Auflassung ab. In Mühlacker wird sie vom beauftragten Notar direkt nach der Kaufvertragsbeurkundung beim zuständigen Amtsgericht Pforzheim zur Eintragung ins Grundbuch angemeldet. Der Eintragungsantrag muss binnen zwei Wochen erfolgen, um die Rangstelle zu sichern. Wichtig ist, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer der Vormerkung zustimmen müssen – diese Zustimmung wird üblicherweise bereits im Kaufvertrag erklärt.

Wichtige Punkte für Mühlacker

  • Zuständigkeit: Amtsgericht Pforzheim bearbeitet alle Grundbuchangelegenheiten für Mühlacker
  • Kosten: Die Vormerkung kostet 0,5 Promille des Kaufpreises, mindestens jedoch 30 Euro
  • Dauer: Eintragung erfolgt meist binnen 2-4 Wochen nach Antragstellung
  • Schutzwirkung: Verhindert wirksam Doppelverkäufe und Zwangsvollstreckungen Dritter

Die praktische Bedeutung der Auflassungsvormerkung zeigt sich besonders bei längeren Abwicklungszeiten zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung. In Mühlacker, wo die Immobilienpreise in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, schützt sie den Käufer vor der Versuchung des Verkäufers, das Objekt anderweitig zu veräußern. Zudem wird durch die Vormerkung der Rangplatz für die spätere Auflassung gesichert, was bei zwischenzeitlich entstehenden Belastungen des Grundstücks von erheblicher Bedeutung sein kann.

Als inhabergeführtes Immobilienunternehmen aus Mühlacker sorgen wir von Jurende Immobilien dafür, dass unsere Kunden über alle rechtlichen Schritte des Kaufprozesses umfassend informiert sind. Durch unser ausgezeichnetes Partner-Netzwerk arbeiten wir mit erfahrenen Notaren zusammen, die den gesamten Ablauf der Auflassungsvormerkung professionell abwickeln. Verlässlich, transparent und engagiert begleiten wir Sie durch jeden Schritt Ihres Immobiliengeschäfts in Mühlacker und Umgebung.


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Jurende Immobilien GmbH
Herrenwaag 36
75417 Mühlacker

Tel.: 07041 80 89 710

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