Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten beim Verkauf in Ötisheim?

Verkäufer in Ötisheim sind von der Zahlung der Notar- und Grundbuchkosten befreit – diese Ausgaben übernimmt ausschließlich der Käufer der Immobilie. Jurende Immobilien erklärt diese bundesweit einheitliche Regelung regelmäßig bei Verkaufsprojekten in der Region.

Diese Kostenverteilung basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und gilt deutschlandweit einheitlich. Die Notarkosten betragen etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises, während die Grundbuchgebühren zusätzlich circa 0,5 Prozent ausmachen. In Ötisheim entstehen dem Verkäufer lediglich Kosten für eventuelle Löschungsbewilligungen bestehender Grundschulden, falls noch Kredite auf der Immobilie lasten.

Wichtige Punkte für Ötisheim

  • Gesetzliche Regelung: Käufer zahlt alle Notar- und Grundbuchkosten ohne Ausnahme
  • Verkäuferkosten: Nur Löschungsbewilligungen für bestehende Grundschulden fallen an
  • Regionale Besonderheit: Im Enzkreis werden diese Regelungen strikt eingehalten
  • Verhandlungssache: Abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag sind theoretisch möglich

Obwohl die gesetzliche Regelung eindeutig ist, können Verkäufer und Käufer in Ötisheim theoretisch abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag treffen. Solche Ausnahmen sind jedoch selten und meist nur bei besonderen Marktlagen oder familiären Verkäufen anzutreffen. Der örtliche Immobilienmarkt in Ötisheim folgt den üblichen Standards des Enzkreises.

Wir von Jurende Immobilien sorgen dafür, dass unsere Verkäufer in Ötisheim vollständig über alle anfallenden Kosten informiert sind. Als inhabergeführtes Immobilienunternehmen aus Mühlacker kennen wir die lokalen Gepflogenheiten im Enzkreis genau und begleiten jeden Verkaufsprozess mit der nötigen Sorgfalt und Transparenz.


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Jurende Immobilien GmbH
Herrenwaag 36
75417 Mühlacker

Tel.: 07041 80 89 710

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