Wann wird der Kaufpreis überwiesen beim Verkauf in Lomersheim?

In Lomersheim gilt – wie überall in Deutschland – dass der Kaufpreis nach dem Notartermin überwiesen wird, sobald der Notar eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung erteilt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die zwischen der Beurkundung und der tatsächlichen Zahlung in der Regel vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen.

Welche Voraussetzungen müssen vor der Kaufpreiszahlung erfüllt sein?

Der Notar versendet die Fälligkeitsmitteilung erst dann, wenn alle vertraglichen Bedingungen nachweislich erfüllt sind. Dazu gehören vor allem die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer absichert, sowie – bei finanziertem Kauf – die Genehmigung des Darlehens durch die Bank. Hinzu kommt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer. Erst wenn all diese Nachweise vorliegen, stellt der Notar die Zahlungsaufforderung aus. Wer in Lomersheim ein Haus verkaufen möchte, sollte diesen Zeitraum in seiner persönlichen Finanzplanung frühzeitig berücksichtigen.

Wichtige Punkte für Lomersheim

  • Fälligkeitsmitteilung abwarten: Erst nach der schriftlichen Mitteilung des Notars ist der Käufer in Lomersheim zur Überweisung verpflichtet – meist vier bis acht Wochen nach Beurkundung.
  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Diese Eintragung schützt den Käufer und ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung.
  • Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg: Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent des Kaufpreises – die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts muss dem Notar vorliegen.
  • Schlüsselübergabe nach Zahlungseingang: In Lomersheim erfolgt die Übergabe der Immobilie üblicherweise erst, wenn der vollständige Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.

Sind Grundpfandrechte oder Hypotheken auf der Immobilie eingetragen, müssen diese vor oder zeitgleich mit der Kaufpreiszahlung abgelöst werden. Der Notar koordiniert in solchen Fällen die direkte Ablösung aus dem Kaufpreis, sodass Verkäufer und Käufer rechtlich abgesichert sind. Als Immobilienmakler in Lomersheim kennen wir von Jurende Immobilien diese Abläufe aus der täglichen Praxis und können Verkäufer gezielt auf jeden Schritt vorbereiten.

Wir von Jurende Immobilien begleiten Sie als inhabergeführtes Unternehmen aus Mühlacker verlässlich durch den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Bewertung Ihrer Immobilie bis zur Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe. Unser Netzwerk aus erfahrenen Notaren und Finanzierungspartnern sorgt dafür, dass alle Voraussetzungen für die Fälligkeitsmitteilung zügig und reibungslos erfüllt werden. Transparenz und persönliches Engagement stehen dabei für uns an erster Stelle.


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Jurende Immobilien GmbH
Herrenwaag 36
75417 Mühlacker

Tel.: 07041 80 89 710

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