Mieterhöhung korrekt durchführen – Schritt für Schritt erklärt

Eine Mieterhöhung korrekt durchführen ist für Vermieter ein wichtiger, aber oft komplexer Vorgang. Fehler bei der Umsetzung können zu rechtlichen Problemen führen oder dazu, dass die gewünschte Erhöhung unwirksam wird. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen systematisch, worauf Sie bei einer Mieterhöhung achten müssen, welche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind und wie Sie dabei professionell vorgehen. Von den rechtlichen Grundlagen über die erforderlichen Fristen bis hin zur ordnungsgemäßen Begründung – hier erfahren Sie alle wesentlichen Schritte für eine rechtssichere Umsetzung.
Inhaltsübersicht
Rechtliche Grundlagen der Mieterhöhung
Die Mieterhöhung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Vermieter können nicht willkürlich die Miete erhöhen, sondern müssen spezielle Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen verschiedenen Arten der Mieterhöhung: der Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, der Erhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB und der Staffel- oder Indexmiete.
Die häufigste Form ist die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Hierbei darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur um 15 Prozent. Diese Kappungsgrenze ist ein wichtiger Schutz für Mieter und muss bei jeder Mieterhöhung korrekt durchführen beachtet werden. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Voraussetzungen für eine wirksame Mieterhöhung
Bevor Sie eine Mieterhöhung aussprechen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 15 Monate zurückliegen – dies gilt auch für den Beginn des Mietverhältnisses. Diese Sperrfrist schützt Mieter vor zu häufigen Erhöhungen und gibt Planungssicherheit.
Weiterhin muss die geforderte Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen. Diese ergibt sich aus dem örtlichen Mietspiegel, aus mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Die Wohnung muss außerdem den üblichen Standards entsprechen, und eventuelle Mängel können die zulässige Miethöhe beeinflussen. Bei einer sorgfältigen Vermietungsvorbereitung werden solche Faktoren bereits berücksichtigt.
Vorbereitung der Mieterhöhung
Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg einer Mieterhöhung. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete in Ihrer Region. Prüfen Sie den örtlichen Mietspiegel oder recherchieren Sie vergleichbare Mietangebote in der Nachbarschaft. Dokumentieren Sie dabei sorgfältig alle relevanten Daten wie Wohnungsgröße, Ausstattung, Lage und Baujahr.
Berechnen Sie anschließend die maximal mögliche Erhöhung unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze. Erstellen Sie eine Übersicht über alle bisherigen Mieterhöhungen der letzten drei Jahre, um sicherzustellen, dass die 20-Prozent-Grenze (bzw. 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten) eingehalten wird. Diese Dokumentation wird später für die Begründung der Erhöhung benötigt.
Schriftliche Erklärung der Mieterhöhung
Die Mieterhöhung muss zwingend schriftlich erklärt werden. Ein mündliches Verlangen oder eine E-Mail reichen nicht aus – das Gesetz verlangt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Das Erhöhungsverlangen muss alle Mieter als Vertragspartner erreichen, bei mehreren Mietern also alle namentlich ansprechen.
Der Brief sollte höflich, aber bestimmt formuliert sein. Geben Sie die neue Miethöhe und den Zeitpunkt des Inkrafttretens klar an. Vergessen Sie nicht, dass die Erhöhung frühestens mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des Verlangens wirksam wird. Ein Erhöhungsverlangen, das am 10. Januar zugeht, kann daher frühestens zum 1. März wirksam werden.
Begründung und Dokumentation
Jede Mieterhöhung muss ausführlich begründet werden. Die Begründung ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern erhöht auch die Akzeptanz beim Mieter. Führen Sie konkret auf, womit Sie die geforderte Miethöhe rechtfertigen. Bei einem örtlichen Mietspiegel genügt der Verweis darauf mit Angabe der entsprechenden Kategorie.
Wenn Sie Vergleichswohnungen heranziehen, müssen Sie mindestens drei geeignete Beispiele mit vollständigen Angaben zu Größe, Ausstattung, Lage und Mietpreis nennen. Die Vergleichsobjekte sollten möglichst ähnlich und nicht älter als sechs Jahre sein. Sammeln Sie entsprechende Belege wie Zeitungsausschnitte oder Exposés. Eine professionelle Vermietung berücksichtigt bereits solche Marktvergleiche bei der Mietpreisfindung.
Wichtige Fristen und Termine
Bei einer Mieterhöhung sind verschiedene Fristen zu beachten. Die wichtigste ist die Zustimmungsfrist von zwei Monaten, die dem Mieter nach Zugang des Erhöhungsverlangens eingeräumt werden muss. Während dieser Zeit kann der Mieter der Erhöhung zustimmen oder sie ablehnen. Schweigt der Mieter, gilt die Zustimmung nicht als erteilt.
Stimmt der Mieter nicht zu, können Sie die Zustimmung gerichtlich einklagen – allerdings nur bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem ursprünglich gewünschten Erhöhungstermin. Diese Klagefrist ist sehr kurz und sollte unbedingt beachtet werden. Planen Sie daher den gesamten Ablauf sorgfältig und berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen.
Umgang mit Mieterreaktionen
Nicht alle Mieter reagieren positiv auf eine Mieterhöhung. Bleiben Sie auch bei kritischen Rückfragen sachlich und professionell. Oft helfen detaillierte Erläuterungen und der Verweis auf die Marktentwicklung, Verständnis für die Erhöhung zu schaffen. Zeigen Sie dem Mieter konkret auf, wie sich die ortsüblichen Mieten entwickelt haben.
Falls der Mieter Einwände zur Berechnung oder zu den Vergleichsobjekten hat, prüfen Sie diese sorgfältig. Manchmal sind Korrekturen notwendig, die eine neue Erhöhungserklärung erfordern. Bei grundsätzlicher Verweigerung der Zustimmung müssen Sie abwägen, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt. Berücksichtigen Sie dabei auch die weitere Entwicklung des Mietverhältnisses und die Qualität der Mieter-Vermieter-Beziehung.
Professionelle Unterstützung bei der Vermietung
Eine fachgerechte Betreuung von Mietverhältnissen erfordert umfassende Kenntnisse des Mietrechts und der örtlichen Marktgegebenheiten. Erfahrene Immobilienexperten können Sie bei allen Fragen rund um Mieterhöhungen kompetent beraten und unterstützen.
Sowohl bei der Mieterauswahl und dem Abschluss als auch bei der laufenden Betreuung profitieren Sie von professioneller Expertise und aktueller Marktkenntnis.
Häufige Fragen zur Mieterhöhung
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Eine Mieterhöhung ist frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung oder nach Mietbeginn möglich. Zudem darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen, in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur um 15 Prozent.
Was passiert wenn der Mieter nicht zustimmt?
Stimmt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nicht zu, können Sie die Zustimmung gerichtlich einklagen. Die Klage muss bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem gewünschten Erhöhungstermin eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch.
Welche Unterlagen werden für eine Mieterhöhung benötigt?
Sie benötigen den Mietvertrag, Nachweise über bisherige Erhöhungen, den örtlichen Mietspiegel oder mindestens drei Vergleichswohnungen mit vollständigen Daten sowie gegebenenfalls Belege für Modernisierungen oder Ausstattungsverbesserungen. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg.
Wann wird eine Mieterhöhung rechtswirksam?
Die Erhöhung wird frühestens mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des schriftlichen Verlangens wirksam und nur bei Zustimmung des Mieters. Ein am 10. Januar zugehendes Verlangen kann somit frühestens zum 1. März greifen.
Fazit
Eine Mieterhöhung korrekt durchführen erfordert sorgfältige Planung und genaue Kenntnis der rechtlichen Vorgaben. Von der Prüfung der Voraussetzungen über die ordnungsgemäße Begründung bis hin zur Einhaltung aller Fristen – jeder Schritt muss präzise ausgeführt werden. Fehler können dazu führen, dass die gewünschte Erhöhung unwirksam wird oder rechtliche Probleme entstehen.
Besonders wichtig sind die 15-monatige Sperrfrist, die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren und die zweimonatige Zustimmungsfrist für den Mieter. Mit einer durchdachten Vorbereitung, einer fundierten Begründung und professionellem Auftreten lassen sich die meisten Mieterhöhungen erfolgreich umsetzen. Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch Immobilienexperten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
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