Maklervertrag beim Hausverkauf: Diese Punkte sollten geklärt sein

Inhaltsübersicht
Ein Maklervertrag beim Hausverkauf bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Immobilieneigentümern und Maklern. Bevor Sie sich für eine professionelle Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden, sollten Sie die wesentlichen Vertragsbestandteile kennen und verstehen. Die sorgfältige Prüfung der Vertragsinhalte schützt beide Seiten vor Missverständnissen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung des Verkaufsprozesses.
Ein fundierter Maklervertrag regelt nicht nur die Vergütung des Maklers, sondern definiert auch Aufgaben, Pflichten und Rechte aller Beteiligten. Dabei gibt es verschiedene Vertragsformen mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Die richtige Wahl des Vertragstyps und die präzise Formulierung der Vertragsinhalte sind entscheidend für den Erfolg Ihres Hausverkaufs.
Grundlagen des Maklervertrags
Der Maklervertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Immobilieneigentümer und Makler, der die Rahmenbedingungen für die Verkaufstätigkeit festlegt. Er entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien und kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch stets die schriftliche Form.
Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Paragrafen zum Maklerrecht. Der Vertrag verpflichtet den Makler dazu, Tätigkeiten zur Vermittlung des Verkaufs zu übernehmen, während der Auftraggeber im Erfolgsfall die vereinbarte Provision zahlt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Maklervertrag und Kaufvertrag – der Makler vermittelt lediglich den Kontakt zwischen Verkäufer und potenziellem Käufer.
Bei der Gestaltung des Vertrags sollten Sie darauf achten, dass alle wesentlichen Punkte klar geregelt sind. Dazu gehören die genaue Objektbeschreibung, der Verkaufspreis, die Art der beauftragten Leistungen und die Vergütungsregelung. Ein professioneller Makler wird Ihnen transparente Vertragsbedingungen anbieten und alle Fragen ausführlich beantworten.
Verschiedene Arten von Maklerverträgen
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten von Maklerverträgen, die sich in ihren Bindungswirkungen unterscheiden. Der einfache Maklervertrag berechtigt Sie als Verkäufer, parallel weitere Makler zu beauftragen oder die Immobilie selbst zu verkaufen. Diese Vertragsform bietet maximale Flexibilität, kann jedoch zu Interessenkonflikten führen, wenn mehrere Makler gleichzeitig tätig sind.
Der alleinige Maklervertrag räumt einem einzigen Makler das exklusive Verkaufsrecht ein. Sie verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler zu beauftragen, können die Immobilie aber weiterhin selbst verkaufen. Diese Form schafft klare Verhältnisse und motiviert den Makler zu verstärkten Bemühungen, da er keine Konkurrenz durch andere Makler fürchten muss.
Der qualifizierte Alleinauftrag ist die intensivste Form der Zusammenarbeit. Hier verzichten Sie vollständig auf eigene Verkaufsaktivitäten und übertragen die komplette Vermarktung an den Makler. Im Gegenzug erhalten Sie meist erweiterte Serviceleistungen und eine intensivere Betreuung. Beim Hausverkauf kann diese Vertragsform besonders sinnvoll sein, wenn Sie zeitlich eingeschränkt sind oder die komplexen Verkaufsprozesse nicht selbst übernehmen möchten.
Wichtige Vertragsinhalte und Klauseln
Ein vollständiger Maklervertrag muss die genaue Objektbeschreibung enthalten, einschließlich Adresse, Größe, Ausstattung und besonderen Merkmalen der Immobilie. Diese Angaben bilden die Grundlage für alle Vermarktungsaktivitäten und sollten präzise und vollständig sein. Unvollständige oder fehlerhafte Objektangaben können später zu Problemen mit Interessenten führen.
Die Leistungsbeschreibung definiert konkret, welche Aufgaben der Makler übernimmt. Standardleistungen umfassen die Wertermittlung, Erstellung von Exposés, Anzeigenschaltung, Besichtigungsorganisation und Kaufvertragsbegleitung. Zusätzliche Services wie professionelle Fotografie oder Gutachtenerstellung sollten explizit aufgeführt sein. Eine klare Abgrenzung verhindert spätere Missverständnisse über den Leistungsumfang.
Der Verkaufspreis oder die Preisspanne muss eindeutig festgelegt werden. Dabei sollten Sie dem Makler einen gewissen Verhandlungsspielraum einräumen, ohne jedoch Ihre Preisvorstellungen zu stark zu verwässern. Eine realistische Preisgestaltung basierend auf einer fundierten Marktbewertung ist entscheidend für den Verkaufserfolg. Informationen zu verschiedenen Immobilientypen finden Sie in unseren Bereichen Wohnung verkaufen und Mehrfamilienhaus verkaufen.
Provision und Kostenregelung
Die Maklercourtage ist ein zentraler Vertragsbestandteil und muss transparent geregelt sein. Seit der Gesetzesänderung teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision hälftig, wobei die Gesamtprovision inklusive Mehrwertsteuer üblicherweise zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises liegt. Die genaue Höhe variiert je nach Region und Marktsituation.
Wichtig ist die Festlegung, wann die Provisionsanspruch entsteht. Üblicherweise wird die Courtage erst bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Einige Verträge enthalten jedoch bereits bei Vertragsabschluss oder bei erfolgter Vermittlung Zahlungsklauseln. Achten Sie darauf, dass die Provision nur bei tatsächlich erfolgtem Verkauf zu zahlen ist.
Neben der Hauptprovision können weitere Kosten entstehen, etwa für Werbemaßnahmen, professionelle Fotos oder Gutachten. Diese Nebenkosten sollten im Vertrag klar aufgeführt und begrenzt sein. Seriöse Makler werden Ihnen eine Kostenschätzung vorlegen und nur nach vorheriger Absprache zusätzliche Ausgaben tätigen. Pauschalregelungen können hier Kostensicherheit schaffen.
Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien
Als Auftraggeber haben Sie das Recht auf regelmäßige Berichterstattung über die Verkaufsaktivitäten. Ein professioneller Makler informiert Sie kontinuierlich über Interessentenanfragen, Besichtigungstermine und Marktreaktionen. Sie können erwarten, dass Ihr Makler die Immobilie aktiv bewirbt und alle zumutbaren Anstrengungen für einen erfolgreichen Verkauf unternimmt.
Ihre Mitwirkungspflichten als Verkäufer umfassen die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, die Gewährung von Besichtigungsterminen und die wahrheitsgemäße Auskunft über die Immobilie. Sie sind außerdem verpflichtet, wesentliche Änderungen der Verkaufsbereitschaft oder des Zustands der Immobilie unverzüglich mitzuteilen.
Der Makler ist zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verpflichtet und muss Ihre Interessen loyal vertreten. Dazu gehören die sachkundige Beratung, die marktgerechte Bewerbung der Immobilie und die professionelle Abwicklung von Besichtigungen. Bei Interessentenkontakten muss er deren Seriosität prüfen und Sie über alle relevanten Entwicklungen informieren. Besondere Bedeutung hat dies beispielsweise beim Grundstücksverkauf, wo spezielle rechtliche Aspekte zu beachten sind.
Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
Die Vertragslaufzeit sollte angemessen bemessen sein und dem Makler ausreichend Zeit für erfolgversprechende Verkaufsaktivitäten geben. Übliche Laufzeiten bewegen sich zwischen drei und sechs Monaten, wobei längere Laufzeiten nur bei besonderen Umständen oder schwer verkäuflichen Objekten gerechtfertigt sind. Sehr kurze Laufzeiten unter drei Monaten erschweren eine erfolgreiche Vermarktung.
Automatische Verlängerungsklauseln sollten kritisch geprüft werden. Seriöse Maklerverträge enthalten klare Regelungen zur Vertragsverlängerung, die eine bewusste Entscheidung beider Parteien voraussetzen. Stillschweigende Verlängerungen um mehrere Monate sollten Sie ablehnen, da sie Ihre Flexibilität einschränken.
Außerordentliche Kündigungsrechte können bei wichtigem Grund erforderlich werden. Dazu gehören unzureichende Verkaufsaktivitäten des Maklers, erhebliche Pflichtverletzungen oder Änderungen Ihrer persönlichen Umstände. Der Vertrag sollte faire Kündigungsregelungen enthalten, die beiden Parteien angemessene Ausstiegsmöglichkeiten bieten. Bei regionalspezifischen Fragen, etwa zum Hausverkauf in Pforzheim, sollten örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden.
Professionelle Beratung nutzen
Ein gut strukturierter Maklervertrag ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Lassen Sie sich ausführlich über die verschiedenen Vertragsformen beraten und wählen Sie die für Ihre Situation passende Variante.
Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen und einzelne Klauseln zu hinterfragen. Seriöse Makler werden Ihnen gerne alle Vertragsdetails erläutern und individuelle Anpassungen vornehmen.
FAQ zum Maklervertrag beim Hausverkauf
Wie lange dauert ein Maklervertrag üblicherweise?
Standard-Maklerverträge haben eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten. Diese Zeitspanne ermöglicht eine fundierte Vermarktung ohne übermäßige Bindung. Bei besonderen Immobilien oder schwierigen Marktbedingungen können auch längere Laufzeiten sinnvoll sein, sollten jedoch gut begründet werden.
Was kostet ein Makler beim Hausverkauf?
Die Maklerprovision beträgt üblicherweise zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit der Gesetzesänderung teilen sich Verkäufer und Käufer diese Kosten hälftig. Zusätzlich können Nebenkosten für Werbung oder professionelle Fotos anfallen, die im Vertrag geregelt werden sollten.
Welche Unterlagen benötigt der Makler für den Vertrag?
Für einen vollständigen Maklervertrag benötigen Sie Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Zusätzlich sind Nachweise über durchgeführte Modernisierungen und aktuelle Fotos der Immobilie hilfreich für eine professionelle Vermarktung.
Kann ich den Maklervertrag vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich, etwa bei unzureichenden Verkaufsaktivitäten oder Pflichtverletzungen des Maklers. Ohne wichtigen Grund sind Sie an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Gute Maklerverträge enthalten faire Kündigungsklauseln für beide Seiten.
Was passiert wenn mehrere Kaufinteressenten gleichzeitig Interesse zeigen?
Bei mehreren ernsthaften Kaufinteressenten sollte der Makler transparent vorgehen und alle Beteiligten fair behandeln. Oft wird dann ein Bieterverfahren durchgeführt oder der Verkäufer entscheidet nach anderen Kriterien wie Finanzierungssicherheit oder gewünschtem Übergabetermin. Der Makler sollte Sie über alle Optionen ausführlich beraten.
Fazit
Ein durchdachter Maklervertrag beim Hausverkauf schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten. Die sorgfältige Prüfung der Vertragsinhalte, die Wahl der passenden Vertragsart und die transparente Regelung von Rechten und Pflichten sind entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vertragsgestaltung und scheuen Sie sich nicht, kritische Fragen zu stellen.
Ein professioneller Makler wird Ihnen gerne alle Aspekte des Vertrags erläutern und individuelle Anpassungen vornehmen. Die Investition in eine fundierte Vertragsgrundlage zahlt sich durch reibungslose Abläufe und erfolgreiche Verkaufsergebnisse aus. Mit den richtigen vertraglichen Vereinbarungen steht einem erfolgreichen Hausverkauf nichts mehr im Wege.
Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.