Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten beim Verkauf in Wiernsheim?
Als Verkäufer einer Immobilie in Wiernsheim sind Sie von den Notarkosten und Grundbuchgebühren befreit – diese Aufwendungen fallen vollständig dem Käufer zu. Diese deutschlandweite Kostenregelung gilt auch hier im Enzkreis und sorgt für klare Verhältnisse bei jedem Immobiliengeschäft. Die Kostenverteilung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig geregelt: Der Erwerber trägt sämtliche Ausgaben für den Notar, die…