Was passiert beim Notartermin Hausverkauf in Großglattbach?

Großglattbach gehört zum Enzkreis – und wie überall in Baden-Württemberg gilt auch hier: Kein Hausverkauf ist rechtlich wirksam, solange er nicht notariell beurkundet wurde. Jurende Immobilien begleitet Verkäufer in Großglattbach durch den gesamten Prozess und bereitet sie gezielt auf diesen entscheidenden Termin vor.

Ablauf und Inhalte des Notartermins beim Hausverkauf

Der Notartermin beginnt damit, dass der Notar den Kaufvertrag vollständig vorliest – beide Parteien müssen dem Inhalt aktiv zuhören und haben das Recht, Fragen zu stellen oder Unklarheiten anzusprechen. Bereits im Vorfeld sendet der Notar den Vertragsentwurf zu, sodass Käufer und Verkäufer ausreichend Zeit haben, ihn zu prüfen. Kernbestandteile des Vertrags sind der Kaufpreis, der Übergabetermin, eventuelle Mängel und Haftungsregelungen sowie die genaue Beschreibung der Immobilie inklusive Grundbuchdaten. Nach der Verlesung unterzeichnen beide Seiten den Vertrag – erst dann gilt er als wirksam beurkundet. Im Anschluss veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer absichert, bevor die eigentliche Eigentumsumschreibung erfolgt. Wer im Enzkreis ein Haus verkauft, findet beim Hausverkauf im Enzkreis wichtige Informationen zu regionalen Besonderheiten.

Wichtige Punkte für Großglattbach

  • Notar selbst wählen: In Großglattbach können Verkäufer und Käufer den Notar frei wählen – üblich ist, dass der Käufer einen Notar beauftragt, da er die Notarkosten trägt.
  • Unterlagen vorbereiten: Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte und gegebenenfalls Teilungserklärung sollten rechtzeitig vor dem Termin vorliegen.
  • Kaufpreiszahlung: Der Notar überwacht die Zahlung des Kaufpreises – erst nach Zahlungseingang wird die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt veranlasst.
  • Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg: Käufer in Großglattbach zahlen aktuell 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer auf den beurkundeten Kaufpreis – dieser Betrag ist separat einzuplanen.

Nach dem Notartermin vergehen in der Regel einige Wochen, bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer offiziell als neuer Eigentümer eingetragen. Für Verkäufer in Großglattbach ist zudem relevant, ob eine Spekulationssteuer anfällt – diese ist zu entrichten, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Eigentum war und nicht selbst genutzt wurde.

Wir von Jurende Immobilien unterstützen Sie als inhabergeführtes Unternehmen aus Mühlacker mit transparenter Beratung auf dem gesamten Weg bis zum Notartermin. Verlässlichkeit und Engagement sind dabei keine Floskeln, sondern die Grundlage unserer täglichen Arbeit im Enzkreis. Weil das Immobiliengeschäft letztlich ein Geschäft zwischen Menschen ist, legen wir großen Wert darauf, dass Käufer und Verkäufer gut vorbereitet und ohne Überraschungen in diesen wichtigen Termin gehen.


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Jurende Immobilien GmbH
Herrenwaag 36
75417 Mühlacker

Tel.: 07041 80 89 710

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